Schwerbehinderung
Hallo,
ich habe einen Verschlimmerungsantrag gestellt, da ich schon 70% mit dem Zusatzzeichen G (Gehbehinderung) für meine vorliegende Gebehinderung habe und jetzt im Februar an Brustkrebst erkrankt bin und darf nicht am Eingang parken, wie Jutta geschrieben hat. Denn dazu benötigt man das Zusatzzeichen aG (außergewöhnliche Gebehinderung).
Da ich mit meiner Gehbehinderung aufgewachsen bin kann ich euch sagen, daß man bei der Stellensuche nicht erwähnen muß, daß man einen Schwehrbehindertenausweis hat, da diese Frage unzulässig ist und nicht beantwortet werden muß.
Alles Liebe
Claudia
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