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Alt 31.03.2003, 11:35
Gast
 
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Standard Schwerbehinderung

die Infos von Jutta sind etwas irreführend:
für Behindertenparkplatz, Telefongeb.-befreiung und KFZ-Gebührenermäßigung sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich, die Brustkrebspatientinnen i.d.R. NICHT erfüllen. Pauschal kann man - ohne besondere zusätzliche Beeinträchtigungen - nur folgende Vorteile geltend machen:
- erhöhten Kündigungsschutz am Arbeitsplatz
- Steuerfreibetrag in EK-Steuererklärung
- Zusatzurlaub
- Eintrittsermäßigung an Eintrittskassen

Wer also keinen Arbeitsplatz hat, kann also nicht so viel mit so einem Ausweis anfangen, denn der GdB bei Krebserkrankungen hat eigentlich nur eine Schutzfunktion für ArbeitsstelleninhaberInnen.
Gruß von Robie
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