Zitat:
Zitat von Norma
Du hast ja jetzt geschrieben, wie viele Mitarbeiter die Firma hat und bei dieser geringen Mitarbeiteranzahl wird das
I.-Amt auf jeden Fall zustimmen.
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So ganz einfach ist es aber nicht, denn dafür sind bestimmte Dinge absolute Grundvoraussetzung:
Zitat:
Wie läuft der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen ab?
Für den besonderen Kündigungsschutz gilt folgendes Verfahren:
Zuerst stellen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beim Integrationsamt einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung.
Dieser Antrag muss eine Begründung haben.
Das Integrationsamt ermittelt in Zusammenarbeit mit den örtlichen Fürsorgestellen den Sachverhalt
und hört alle Beteiligten an:
den schwerbehinderten Menschen,
die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber,
den Betriebsrat oder Personalrat,
die Schwerbehindertenvertretung.
Die Anhörung kann schriftlich oder persönlich sein. Wenn es nötig ist, befragt das Integrationsamt oder die örtliche Fürsorgestelle Fachleute wie zum Beispiel die Fachdienste oder Ärzte.
In der Kündigungsverhandlung versuchen alle Beteiligten, eine Lösung zu finden. Das Integrationsamt will dabei in Zusammenarbeit mit der örtlichen Fürsorgestelle eine Einigung erreichen, mit der alle Beteiligten zufrieden sind.
Wenn sich die Beteiligten nicht einigen, entscheidet das Integrationsamt über die Zustimmung zur Kündigung. Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und der schwerbehinderte Mensch können gegen die Entscheidung des Integrationsamtes Rechtsmittel einlegen.
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Quelle und noch weiteres zu diesem Thema =
http://www.lwl.org/LWL/Soziales/inte...digungsschutz/
Liebe Silvia !
Es kann durchaus sein, dass bzgl. der Kündigung ein nervenaufreibender Kampf auf Dich zukommt.
Aber ich möchte Dir unbedingt Mut machen, nicht den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen.
Ein solcher Kampf muss nicht zwangsläufig belastend wirken. Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, dass es ein durchaus tiefes und befriedigendes Erlebnis ist, sich für seine sozialen Rechte einzusetzen. Und deshalb helfe ich durch meine ehrenamtliche Tätigkeit im Arbeitslosen-Hilfe-Verein anderen Betroffenen (das Buch "SGB II" ist mein ständiger Begleiter). Und ich kämpfe engagiert und aktiv gegen den allgemeinen, fortschreitenden Sozialabbau in Deutschland. Ich bin "kampferprobte" Hartz IV Empfängerin und habe erst kürzlich den Kampf um meine Wohnung (Zwangsumzug) gewonnen. Das hat aber auch ein 3/4 Jahr gedauert und das Sozialgericht entschied erst in der 2. Instanz. All das wegen EUR 60,- zu hoher Mietkosten. Aber ich konnte letztendlich beweisen, dass ein Umzug für die ARGE völlig unwirtschaftlich gewesen wäre und es kamen auch noch weitere Aspekte zum Tragen.
Dies - liebe Silvia - soll nur zum Ausdruck bringen, dass sich ein Kampf auch oft lohnt ! Aber ich würde mir an Deiner Stelle wirklich einen anwaltlichen Rat einholen. Den gibt es übrigens auch online unter:
https://www.frag-einen-anwalt.de/default.asp
Du kannst dort selbst bestimmen, wie viel Geld Du für diese Beratung investieren möchtest und die Fragen werden super schnell beantwortet. Ich habe mir dort auch schon Beratung geholt und ich kann für die Seriösität dieses Dienstes garantieren.
Kopf hoch, liebe Silvia - lass Dir nichts gefallen !