@Julie:
Wie Norma gesagt hat, wird Silvia höchstwahrscheinlich leider eine zweite "fristgerechte" Kündigung bekommen. Selbst bei einem Schwerbehinderten kann das volle "Kündigungprogramm" (Änderungskündigung, betriebsbedingte Kündigung, fristlose Kündigung usw.) durchgezogen werden, der Arbeitgeber braucht dazu NUR die Zustimmung des Integrationssamtes. Das Amt hat aufzupassen, dass die Behinderung nicht als
Kündigungsgrund missbraucht wird!!!
Sie prüfen ob alle Möglichkeiten zur Erhaltung des Arbeitsplatzes im Sinne einer behindertengerechten Ausstattung ausgeschöpft wurden (z.B.Rollstuhlrampe usw.). Über arbeitsrechtliche Gesichtspunkte darf/kann das Integrationsamt nicht entscheiden, darüber kann nur ein Arbeitsgericht befinden!
Es kann auch passieren, wenn das Integrationsamt nicht innerhalb von 4 Wochen nach Antragsstellung aktiv wird, dann gilt die Zustimmung automatisch als erteilt!
Ansonsten hilft nur der Anwalt für Arbeitsrecht.
@Silvia:
Sieh es als Chance für einen Neuanfang, wer weiß heute schon wozu es gut sein wird...
VG
Tilo