
ich schon wieder, liebe Silvia
Ich habe eben ein wenig nach Deinem "Hamburger Modell" geforscht und auch etwas gefunden.
Vielleicht kannst Du damit etwas anfangen:
Zitat:
Verfahren und Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung
Die stufenweise Wiedereingliederung kann jeder der Beteiligten anregen (Rehabilitand, HU, Arzt bzw. Krankenhaus, Krankenkasse).
Der daraufhin vom Arzt aufgestellte Wiedereingliederungsplan ist über den Beschäftigungsbereich in der Personalstelle einzureichen.
Wenn sich die HU mit dem Wiedereingliederungsplan einverstanden erklärt, wird mit Angestellten, Arbeitern und Arbeiterinnen vor Aufnahme der Tätigkeit ein Vertrag über die stufenweise Wiedereingliederung geschlossen. Beamte und Beamtinnen erhalten einen entsprechenden Bescheid.
Der Beschäftigte ist während der Maßnahme weiterhin arbeitsunfähig.
Die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung ist abhängig von den individuellen gesundheitlichen Anforderungen des Beschäftigten. In der Regel dauert sie sechs Wochen bis sechs Monate. "In der Regel" heißt aber auch, dass Ausnahmen möglich sind.
Jede Partei kann die stufenweise Wiedereingliederung durch Erklärung gegenüber der anderen Partei sofort beenden.
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Dies ist aber nur ein Auszug daraus und am besten schaust Du Dir mal die komplette Seite an. Du findest sie in
diesem Link
Und unentbehrlich ist das
SGB V = Sozialgesetzbuch V, Gesetzliche Krankenversicherung. Dort findest Du
sämtliche Paragraphen und auch nicht nur zum SGB V, sondern auch
alle anderen SGB's.
Schaue über
diesen Link einfach mal rein, wenn Du magst.
Hoffentlich konnte ich Dir ein wenig helfen !