Thema: Kündigung
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #27  
Alt 09.01.2007, 13:03
Julie C. Julie C. ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 544
Standard AW: Kündigung

ich schon wieder, liebe Silvia

Ich habe eben ein wenig nach Deinem "Hamburger Modell" geforscht und auch etwas gefunden.
Vielleicht kannst Du damit etwas anfangen:

Zitat:
Verfahren und Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung

Die stufenweise Wiedereingliederung kann jeder der Beteiligten anregen (Rehabilitand, HU, Arzt bzw. Krankenhaus, Krankenkasse).
Der daraufhin vom Arzt aufgestellte Wiedereingliederungsplan ist über den Beschäftigungsbereich in der Personalstelle einzureichen.
Wenn sich die HU mit dem Wiedereingliederungsplan einverstanden erklärt, wird mit Angestellten, Arbeitern und Arbeiterinnen vor Aufnahme der Tätigkeit ein Vertrag über die stufenweise Wiedereingliederung geschlossen. Beamte und Beamtinnen erhalten einen entsprechenden Bescheid.
Der Beschäftigte ist während der Maßnahme weiterhin arbeitsunfähig.
Die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung ist abhängig von den individuellen gesundheitlichen Anforderungen des Beschäftigten. In der Regel dauert sie sechs Wochen bis sechs Monate. "In der Regel" heißt aber auch, dass Ausnahmen möglich sind.
Jede Partei kann die stufenweise Wiedereingliederung durch Erklärung gegenüber der anderen Partei sofort beenden.
Dies ist aber nur ein Auszug daraus und am besten schaust Du Dir mal die komplette Seite an. Du findest sie in diesem Link

Und unentbehrlich ist das SGB V = Sozialgesetzbuch V, Gesetzliche Krankenversicherung. Dort findest Du sämtliche Paragraphen und auch nicht nur zum SGB V, sondern auch alle anderen SGB's.
Schaue über diesen Link einfach mal rein, wenn Du magst.

Hoffentlich konnte ich Dir ein wenig helfen !
__________________
Viele Grüße
Julie

Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II,
ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum
Deutschland

Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht
(B. Brecht)
Mit Zitat antworten