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Alt 08.04.2003, 20:14
Gast
 
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Standard Schwerbehinderung

Hallo an alle,
ich habe jetzt durch den Schwerbehindertenausweis und mit Hilfe des Arbeitsamtes für meinen neuen Arbeitgeber eine Wiedereingliederungshilfe erhalten. D.h., der Arbeitgeber erhält bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag 60% der Lohnkosten incl. Nebenkosten für die Dauer von max. 24 Monaten gezahlt. Wie lange allerdings die Arbeitsämter das noch leisten werden, steht in den Sternen, denn diese Leistungen werden dort auch gekürzt.

Was ich noch gehört habe ist, daß man mit einem Schwerbehindertenausweis schon mit 60 Jahren in Rente gehen kann, ohne Einbußen bei der Rente zu haben. Eine Erwerbsunfähigkeitsrente ist ja niedriger und bleibt es auch in der Rentenzeit. Das sind meine Informationen. Ich hoffe, sie stimmen.

Gruß Ute
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