Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 24.02.2007, 21:42
Brigitte73 Brigitte73 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.02.2007
Beiträge: 13
Standard AW: Pauschalbetrag bei Einkommensteuer

Hallo Tina,

der Pauschbetrag für Körperbehinderte beträgt bei einem Grad der Behinderung von 50 % 570 Euro. Bei den Vordrucken zur Einkommensteuererklärung von NRW brauchst Du allerdings nur die "50%" und keinen Betrag auf der Rückseite des Mantelbogens (außergewöhnliche Belastungen) einzutragen und eine Kopie des Ausweises beizufügen.

Lieben Gruß
Brigitte
Mit Zitat antworten