AW: Pauschalbetrag bei Einkommensteuer
Hallo Tina,
der Pauschbetrag für Körperbehinderte beträgt bei einem Grad der Behinderung von 50 % 570 Euro. Bei den Vordrucken zur Einkommensteuererklärung von NRW brauchst Du allerdings nur die "50%" und keinen Betrag auf der Rückseite des Mantelbogens (außergewöhnliche Belastungen) einzutragen und eine Kopie des Ausweises beizufügen.
Lieben Gruß
Brigitte
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