Barbara,
das stimmt so schon. Bei der PKW-Haftpflicht kann sich auch der Geschädigte direkt an die Versicherung wenden.
Bei der PHV ist das anders. So wollte ich das auch verstanden wissen, habe mich nur "missverständlich" ausgedrückt.
Uschi,
auch ich arbeite bei einer Versicherung (in einer Geschäftsstelle). Bisher mußten unsere Kunden, wenn sie den Schaden verursacht haben, eine Schadenmeldung ausfüllen und unterschreiben. Möglicherweise gibt es Verursacher, die das nicht interessiert. Aber da muss ich gestehen, habe ich mich noch nicht mit auseinandersetzen müssen. Solche Fälle bearbeitet die Schadenabteilung.
Liebe Grüße
Renate