AW: Hilfe, ein Fiffi hat mein Fiffi zerbissen.....
So, diese Antwort habe ich heute bekommen:
Sehr geehrte Frau B.,
wir bestätigen den Eingang Ihrer Email. Ohne weiteres hätten wir den Fall ablehnen können, da Sie ohne Not die Perücke entsorgt haben. Nach BGB muss ein Schaden nachgewiesen werden. Auf Grundlag richterlicher Entscheidungen in gleichgelagerten Fällen ist eine Schadenregulierung von Sachen zu Recht blockiert bzw. verhindert, sollten die Sachen als Beweismaterial dem Versicherungsunternehmen nicht mehr zur Begutachtung zur Verfügung stehen, weil sie z.B. nach dem Schadenereignis bereits entsorgt wurden.
Freundlicherweise möchten wir Ihnen jedoch entgegenkommen. Um die Entsorgung zu kompensieren benötigen wir die Ersatzanschaffungsrechnung im Original. In der Email vom 09. März 2007 teilten Sie uns ja noch mit, dass Sie noch mindestens 1 Jahr die Perücke benötigen.
Worin liegt hier ein Problem?
Weitere Einwendungen behalten wir uns vor.
Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
Was mach ich nun ? Zum Anwalt gehen?
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LG
Pia
*Streite nie mit einem Dummen - dazu musst du auf sein Niveau herab und dort schlägt er dich mit seiner Erfahrung*
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