
21.07.2008, 21:10
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AW: Umfrageerstellung
Zitat:
Zitat von Birgit64
Ist das Aussetzen von Helmut eigentlich strafbar?
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Wohl nur, wenn Helmut Anzeige erstattet.
Aber wie soll er, wenn er verschütt gegangen ist? À propos verschütt:
Was ist, wenn Helmut beim Kraxeln verschüttet wurde? Gilt das dann als Unfall oder als billigend in kauf genommene
Verunfallung mit Verschüttungsfolgen oder gilt das überhaupt nicht, weil er dann sowieso nicht gefunden wird?
Jetzt bräuchten wir einen gelernten Juristen. Möglichst männlich.
grübelnde Grüße
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