AW: Muß man die BK Diagnose in einem Vorstellungsgespräch angeben?
Hallo Ursula,
Krankheiten oder Behinderungen müßtest Du nur angeben, wenn Dich die Krankheit oder Behinderung bei der Erfüllung der konkreten arbeits-vertraglichen Pflichten beeinträchtigen würde.
Ansonsten hast Du ein "Recht auf Lüge". Kannst es also einfach verschweigen ohne (wenn es hinterher rauskommt) rechtliche Nachteile zu befürchten.
Drück Dir die Daumen für Dein Vorstellungsgespräch
Liebe Grüße
Iris
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