AW: Muß man die BK Diagnose in einem Vorstellungsgespräch angeben?
Von der Behinderung in Kenntnis setzen kann man doch den AG auch noch später?
Unzulässige Frage bei der man auch das Recht auf Lüge hat bei einem Vorstellungsgespräch ist doch z.B. auch die Frage nach einer Schwangerschaft. Und irgendwann sagt man doch hinterher auch das man schwanger ist.
Und wenn man die Behinderung später angibt (ev. nach der Probezeit), dann hat man doch auch den Kündigungsschutz, Zusatzurlaub usw.
Und von Schadenersatzpflicht gegenüber dem AG habe ich noch nichts gelesen. Weil diesem steht es ja frei - einen Schwerbehinderten für die Stelle einzustellen. Dann bin ich allerdings außen vor,weil ich ja die Schwerbehinderung nicht angegeben habe, kann ich dann auch nicht auf Benachteiligung pochen.
Nachdenkliche Grüße
Iris
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