AW: Ich bin so traurig...
Hallo Gabi,
eine Scheidungsfolgenvereinbarung schließt man beim Notar ab, wenn man sich ohne Streit über alles einigen kann, also die kostengünstigste Variante.
Vorher oder direkt beim Notar einigt man sich darüber, was alles in den Vertrag soll, bei mir waren das zum Beispiel die Punkte: Wohneigentum, wer bekommt was, wer zahlt wen aus mit Summe, dann alle Dinge die geteilt werden müssen, hausrat, Autos Konten usw. und so wichtige Dinge, wie Versorgungsausgleich, was vom gesetz vorgeschrieben ist bei einer Scheidung. Wir haben das soweit möglich ausgeschlossen. Weiterhin Erbrecht und sonstige Dinge. Der Notar erklärt einem was man alles braucht und wenn man sich ohne Streitereien einigt, istd as ne gute Sache. Ich habe das mit meinem Nochmann unterzeichnet und seit dem Zeitpunkt leben wir in Gütertrennung. Da wir Versorgungsausgleich ausgeschlossen haben, müssen wir ab Unterzeichnung 1 Jahr warten, bis einer die Scheidung einreichen kann, obwohl wir vorher schon getrennt waren. Dann brauchen wir nur noch einen Anwalt für beide und die Scheidung soll wohl sehr schnell gehen, da es nichts mehr zu klären gibt (ca. 3 Wochen) Bin froh, das so gemacht zu haben.
Man zahlt dann die Notarkosten und nacher Scheidungs- und Gerichtskosten + 1 Anwalt, der nicht mehr viel zu tun hat
Alles Gute für Dich
Liebe Grüße Sonnenstrahl
Geändert von sonnenstrahl (09.06.2009 um 18:09 Uhr)
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