AW: das "brustkrebsgen" brca 1 / 2
Hi,
wenn eine BRCA 1/2 Mutation vorliegt, besteht "die medizinische Indikation zu prophylaktischen chirurgischen Maßnahmen". D. h. das zählt praktisch als "Krankeitsbehandlung" und das bedeutet wiederum, Du bist "krank", also damit auch krankschreibungsfähig. Auch die gesetzliche Krankenversicherung zahlt problemlos. Mit der privaten (Zusatz-)Versicherung gibt es ein bisserl Ärger, aber das kann man ausstreiten (muss ich jedenfalls). Es ist keine Schönheits-OP!
Der Krankenhausaufenthalt beträgt je OP ca. 1 Woche, danach sinnvollerweile 1 Woche Ruhe (bei Tasajo war es aber glaube ich anders, kürzer - lies doch mal nach oder frag sie...);
Insgesamt würde ich kein allzu großes Geheimnis daraus machen, diese OP rückt immer mehr ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Du machst es ja schließlich, um langfristig gesund zu bleiben und damit der Firma wesentlich höhere Ausfälle zu ersparen. Aber das musst natürlich Du selbst entscheiden, wie Du damit umgehst. Mein unmittelbares Umfeld hat sehr positiv darauf reagiert.
Bis dann
Christine
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