Hallo Ihr Lieben,
Ergänzung zum thema Krankenversicherung bei BRCA1/2 Mutation:
Die gesetzliche KV macht i.d.R. keine Probleme mit der Erstattung bei einer prophylaktischen OP.
Die privaten KV beziehen sich auf ihr Vertragswerk laut dem Vorsorgemaßnahmen nicht erstattet werden (so sehen sie das tatsächlich

)... - nur mit großem Aufwand und persölichem Einsatz meiner Klinik / Professorin (und entsprechendem Druckaufbau) hat mir die PKV jetzt eine Erstattung der Kosten für die prophylaktische OP aus "Kulanz" angeboten...

Also: bloß nicht aufgeben!
LG
Christine