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Alt 20.10.2009, 00:07
Benutzerbild von MichaelaBs
MichaelaBs MichaelaBs ist offline
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Standard AW: Haustiere - mit die beste Therapie!

Liebe Claudi,

als ich zum ersten Mal einen SchBAusweis beantragte, tat ich dies mit der Sozialdienstmitarbeiterin des Krankenhauses. Das war im März. Anfang November erhielt ich dann den Ausweis, von daher ist eine gewisse Bearbeitungsdauer wohl normal. Aber: was heißt, Dein Hausarzt machte große Augen und wusste nichts von Mahnschreiben? Dann soll er gefälligst ohne Kenntnis der Mahnschreiben in die Hufe kommen und seinen Part erledigen. Kannst du jetzt, wo Du krankgeschrieben bist, ihm nicht nochmal Dampf machen? Allerdings bedeuten die Prozente nur einen besonderen Kündigungsschutz und zusätzliche Urlaubstage. Sie bedeuten nicht, dass Du im Betrieb geschont wirst. Ich bekam seinerzeit sofort 90% und das Merkzeichen G. Bis zu meiner Wiedererkrankung arbeitete ich aber genauso im Betrieb wie zuvor auch. Da gibt es bei Dir sicher andere Einschränkungen, die eine Rolle spielen könnten (heben und tragen zum Beispiel?).

Ich gebe Uschi Recht: Wozu auf etwas warten? Treibe die Dinge voran, so bist Du einmal aus der Passivrolle heraus und gestaltest aktiv mit. Bitte versteh mich nicht falsch, ich kann mir sehr gut vorstellen, wie Du Dich im Augenblick fühlst, das ist lähmend und demotivierend. Aber das ist der Teufelskreis, den Du schleunigst wieder durchbrechen musst.

Du hast Deinen Arbeitsplatz beschrieben und ich muss sagen, nein, so schnell kommt da keine gleichwertige Stelle auf Dich zu, fürchte ich. Trotzdem könnte eine Umschau auf dem Arbeitsmarkt in Deiner Region nicht schaden. Und wenn Du es nur informationshalber machst.

Ach herje, ich habe gut reden und bin nicht in Deiner Situation, aber nachdem ich Deine Sorgen las, musste ich Dir einfach ein paar Gedanken schreiben. Bitte lass Dich nicht hängen und duck dich nicht vor dem Chef (jedenfalls nicht zu tief) und der Mitarbeiterin in Deiner Dienststelle. Wenn Dein Chef ein guter Betriebsrat ist, dann muss er alle Seiten betrachten, nicht nur seine! Andererseits: nach längerer Abwesenheit gibt es keinen Anspruch auf die Stelle, die ein/e MA innehatte, nur auf eine Gleichwertige. Von daher könnten sie Dich tatsächlich überall dort einsetzen, wo es mit Deiner Stellenbeschreibung passt.

Liebe Claudi, ich wünsche Dir als erstes, dass die Ausweisangelegenheit zu einem guten Abschluss kommt, als nächstes, dass Du von Deiner Krankenkasse ein Liste mit zugelassenene Therapeuten erhälst und dann, dass relativ kurzfristig ein Termin bei einem von der Liste möglich ist.

Liebe Grüße an alle in der Runde, heute nur ganz allgemein gehalten wegen Claudi, aber nicht minder herzlich!

Michaela
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