AW: AHB Absage
Hallo Sunny,
du findest in § 40 SGB V die Regelung, dass die AHB innerhalb von 14 Tagen nach dem Krankenhausaufenthalt begonnen werden muss. Darin steht auch, dass es in begründeten Ausnahmefällen auch später sein kann. In §§ 13 und 15 SGB 6 findest du weitere Regelungen zur Rehabilitation. Allerdings gelten diese nur, soweit du in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung drin bis (i.d.R. Arbeitnehmer, Pflicht- oder freiwillig versichert). Du hast was von einem Tierärzteversorgungswerk geschrieben. Möglicherweise haben die tatsächlich, so nicht dem Sozialgesetzbüchern unterliegend, abweichende Regeln.
Ich drück dir die Daumen, dass es doch noch schnell klappt.
Elisabeth
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