Hallo Gledi,
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Zitat von Gledi
Sozialgesetzbuch gilt schon für alle, unabhängig vom Beruf.
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Ganz sicher ? Ich war da auch immer von ausgegangen, aber jetzt lese ich ja so viel und es geht da immer um "Gesetzliche Krankenversicherung" (SGB V) und "Gesetzliche Rentenversicherung" (SGB VI), daher bin ich darüber gestolpert.
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Zitat von Gledi
Ich hatte im Herbst auch meine Diskussionen, die GKV davon zu überzeugen, dass sie für meine Rehabilitation zuständig ist. Geholfen hat da auch die Kommunikation zwischen Versorgungswerk und KK. Allerdings haben einige private Kassen das Thema Rehabilitation gar nicht erst in ihrem Leistungskatalog.
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Genau, meine auch nicht, aber sie haben mir am Telefon verraten, dass sie AHB auf Kulanzbasis bezahlen, eben weil es als stationärer Krankenhausaufenthalt gilt. So steht es auch überall. Schriftlich argumentieren sie darum so, dass eine AHB für mich nicht in Frage kommt. Daher muss ich jetzt beweisen, dass AHB eben doch in Frage kommt, und diese Grundlagen suche ich. Ich finde aber diese 5-Wochen-Frist immer nur ohne Quellenangabe und ich kann ja schlecht auf Internetforen und Wikipedia verweisen. Im SGB habe ich es trotz intensiven lesens bisher nicht gefunden, da steht nur etwas von Verlängerung der 14-Tages-Frist in Ausnahmefällen, aber nichts konkretes. Das verdrehen die mir gleich wieder.
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Zitat von Gledi
Edit: Meine KK hatte schlussendlich auch ein Heilverfahren, keine AHB genehmigt.
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Super, dass das dann doch noch geklappt hat ! Ich schätze, bei mir stehen die Chancen für eine normale Reha schlecht, ich muss das mit der AHB durchkriegen.