Ich muss Mariesol ganz heftig widersprechen, denn immer wieder kursieren solche Gerüchte, weil die Krankenkassen sich offenbar gern drücken wollen oder manche! Mitarbeiter einfach zu doof (sorry) sind und die Bestimmungen offenbar nicht kennen:
Es ist eindeutig in der Arzneimittelrichtlinie, Ergänzung vom 25.8.2005, Ziffer 15.3. geregelt, dass in medizinisch notwendigen Fällen eine
enterale Ernährung bei fehlender oder eingschränkter Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung verordnungsfähig ist, wenn eine Modifizierung der normalen Ernährung oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen zur
Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen.
Zu prüfen hat das der
Arzt und nicht die Krankenkasse!!! Daher ist auch
kein Antrag bei der KK zu stellen!!!!! Es erfolgt die Verschreibung auf rosa Rezept.
Heike

alles Liebe und haltet durch!!!!!!!!
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Traurige Grüße von Conny (& Jörg -
seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)
Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million!
Soviel zu Statistiken!
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mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008
mein Pa: BSDK 17.01.1941 - 08.07.2007
meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011