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Alt 25.09.2010, 10:36
silverlady silverlady ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

hallo Angelika

man muss dem Arbeitgeber erst dann über den Behindertenstatus informieren, wenn man die Vorteile in Anspruch nehmen will. Bei einer Einstufung unter 50% hat man z.B. keinen Anspruch auf Zusatzurlaub. Da reicht es, wenn der Ausweis bei der Steuererklärung vorgelegt wird.

Auch über 50% ist keiner dazu verpflichtet. Kommt es zur Kündigung, dann kann der Ausweis vorgelegt werden und somit muss dann vor der Rechtskräftigkeit der Integrationsdienst eingeschaltet werden.

Ich habe seit Jahren 50% für meinen kaputten Rücken ( ich arbeite in der Pflege). Bei Bewerbungen habe ich immer mit offenen Karten gespielt. Sicher ist mir der eine oder andere Arbeitsplatz dadurch entgangen, nur wenn ich überlege das so ein Arbeitgeber gegenüber "Behinderten" keinerlei Rücksicht zeigen wird.

Ich würde in jedem Fall den Antrag stellen. Es hat einiges an Vorteilen und Verhältnismäßig wenig Nachteile. Einfach alle Arztberichte in Kopie beilegen und abwarten.

alles Gute

silverlady
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