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|  Frage zu Umzugskosten .... 
			
			Hallo, habe folgendes Problem - nach Darmkrebs wurde ich nach einer OP mit Stomaanlage und Rückverlegung als schwerbehinderte mit 50% unbefristet eingestuft ( Jahr 2005 ) Ich wurde gezwungen meine Mietwohnung zu verlassen. Dauerhafte Ruhestörungen durch andere Hausbewohner trugen keinesfalls zu meiner Heilung bei. Nach Empfehlung meines Arztes habe als eine "Verzweiflungstat" ein kleines , altes Haus auf dem Land erworben, wo ich mich richtig von der Krebserkrankung erholen kann . Mein psychischer Zustand hat sich soweit verbessert, dass ich wieder beruflich aktiv bin ( natürlich mit Einschränkungen). Als ich die Umzugskosten als aussergewönliche Belastung beim Finanzamt geltend gemacht habe, wurden sie nicht annerkannt - die Begründung: der Umzug ist eine private Angelegenheit ! Ist dass korrekt?  oder soll ich Einspruch einreichen? liebe Grüße Andy | 
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