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#1
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Hallo liebe Frauen,
![]() nach meiner Brustkrebserkrankung 2007 mit Ablation, Chemo und Herceptin, hatte ich im November 2009 nun einen Brustaufbau rechts per Diep Flap. Das Ergebnis ist sehr gut geworden, nur leider kleiner als die andere Seite aus verschiedenen Gründen. Erstens ist meine Brust nicht klein, sondern C-Körbchen und zweitens hatte ich nach dem Aufbau nochmal eine Nachkorrektur, weil sich eine Lappenrandnekrose gebildet hatte. Dadurch ging auchnochmal ein bisschen Volumen verloren. Deswegen habe ich mich nach Absprache mit den behandelnden Ärzten für eine Angleichung entschieden. Ich habe dann einen Antrag auf Kostenübernahme für die Angleichung der gesunden Seite gestellt bei meiner Krankenkasse. Nach wochenlangem Hin und Her und 125000 Telefonaten mit der Krankenkasse wurde mir heute mitgeteilt, dass die Kosten nicht übernommen werden könnten, da keine medizinische Indikation bestehe, sondern das es sich um ein ästhetisch-kosmetisches Problem handele. ![]() Laut Aussage der Mitarbeiterin fällt das unter "allgemeines Lebensrisiko". Ich könne das Defizit ja durch eine Prothese und entsprechenden BHs ausgleichen (Unterschied zur gesunden Seite macht ca. 1/3 aus laut Gutachten). Im Moment frage ich mich gerade, wozu ich das alles auf mich genommen habe, wenn ich hinterher doch wieder mit den Epithesen und den zugehörigen BHs rumhantieren muss. Das war für mich u.a. ein nicht unwesentlicher Grund, den Aufbau zu machen. Das hat mich immer unheimlich genervt und gestört. Alternativen sind Widerspruch oder Selbstzahlung. Bin wirklich gerade etwas angeschlagen und die Vorstellung, jetzt in den Clinch mit der Krankenkasse zu gehen, ist auch nicht gerade Aufbauend. Wie sind eure ev. Erfahrungen mit Angleichung, Kostenübernahme und wie könnte ich argumentieren. Wenn ihr mir dazu was sagen könnt, wäre ich sehr froh und sage schon Mal danke schön! Liebe Grüße Sophia |
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#2
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Nicht aufgeben, Sophia
Ich kämpfe berufsbedingt regelmäßig mit den Krankenkasen. Sie versuchen immer wieder Kosten zu drücken. Ob eine medizinische Notwendigkeit besteht, darf kein Kassenmitarbeier entscheiden, sondern der MDK. Auch psychische Gründe können zu einem positiven Entscheid führen. Und mir soll jemand erzählen, dass eine Frau, die an Krebs erkrankt ist, sich nicht in einer psychischen Ausnahmesituation befindet, dann..... ![]() Lass dir von einem Arzt bescheinigen, dass Angleichung für dich notwendig ist. Gib nicht auf und zahl das blos nicht selber. Am Ende werden sie zahlen müssen. Für den Spruch mit dem allgemeinen Lebensrisiko, sollte man der Dame auf die Finger hauen. Sobald man auf der Welt ist, beginnt dieses Risiko und jede Krankheit fällt irgendwie darunter. Liebe Grüße Susi |
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#3
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Hallo liebe Sophia,
![]() der Brustaufbau und die Mamillen-Rekonstruktion wird von den Krankenkassen meist ohne Probleme, da im Leistungskatalog enthalten, übernommen. Für die Angleichung der gesunden Brust ist leider, wenn auch unverständlich, eine Genehmigung der KK notwendig. Hatte das gleiche Problem. Meinem Antrag bei der KK hatte ich ein Schreiben vom plastischen Chirurgen und vom Gynäkologen beigelegt, die auf die Notwendigkeit und den Größenunterschied hinwiesen. Meine KK wollte daraufhin ("auch gerne selbstgemachte" ) Fotos meiner Brust. Das habe ich mit der Begründung abgelehnt: Stelle mich gerne beim MDK vor - aber Bilder von meiner Brust verschicke ich nicht einfach mal so an Menschen / Sachbearbeiter. Daraufhin bekam ich die Einladung zum MDK in meiner Nähe. Obwohl die Ärztin behauptete, sie wisse was ein Diep-Flap ist, konnte ich an ihren Fragen erkennen, dass sie es nicht wußte. Laut ihrer Aussage muss der Größenunterschied zw. gesunder und neuaufgebauter Brust eine Körbchengröße betragen. Das Auswiegeverfahren war lachhaft: Frau stellt sich auf die Waage, Frau stellt sich ein 2. Mal auf die Waage und Ärztin hält die re. Brust mit ihrer Hand hoch, ein 3. Mal auf die Waage u. die li. Brust wird angehoben. Das ganze je 3 x - um so den Gewichtsunterschied zu ermitteln ![]() Auf meine Frage ob ich die Genehmigung nun bekomme, meinte sie, so eine neuerliche Operation wäre ja auch wieder ein Narkose-Risiko und es gäbe doch tolle Prothesen für den Ausgleich. Darauf meine Antwort: 1. Das Narkoserisiko ist im Vergleich zu der Aufbau-Op schon allein wegen der deutlich kürzeren OP-Dauer wesentlich geringer. 2. Diese Aufbau-Op habe ich machen lassen um von den Prothesen weg zu kommen und u.a. nicht ständig an den BK erinnert zu werden. 3. Wenn diese Angleichung nicht genehmigt wird und ich wieder Prothesen tragen muss, war ja die Diep-OP unnötig und die Kosten sind zum Fenster raus geschmissen. Nach diesem MDK-Besuch rief ich noch den Abteilungsleiter meiner Sachbearbeiterin bei der KK an. Kurz Zeit später war die Genehmigung da. Liebe Sophia du bist so weit gegangen - hast soviel durchgestanden und hinter dich gebracht. Lass dich bitte nicht von der KK abwimmeln. Ganz liebe Grüsse Micha65
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Nimm Dir Zeit für die Freude und das Lachen, die Liebe und das Glück, Entspannung und Begeisterung. Nimm Dir Zeit für die wirklich wichtigen Dinge im Leben. (unbekannt) |
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