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#1
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Hallo zusammen,
ich versuche gerade herauszufinden, bis wann ich meinen Antrag für eine zweite onkologische Rehabilitation beim Rententräger einreichen muss, damit die Fristen eingehalten werden. Mein Stadium war IIB - mit 3x PEB 16.04.24 Zyklus 3 endet mit Tag 15 18.06.2024 RTR nach DaVinci 27.01.2025 - 17.02.2025 stationäre Reha, 3 Wochen Frage: bis wann muss spätestens mein Antrag für eine zweite Reha beim Rententräger vorliegen ? Ende der Primärbehandlung = Tag der Operation ? Laut dieser Aussage würde es aussreichen, wenn mein Antrag bis 01.03.2025 bis Rententräger vorliegt. Ist das korrekt oder habe ich einen Denkfehler? Vielen Dank für eure Hilfe LG |
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#2
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Das ist sicher für viele interessant.
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Mors rogat: Quid tempore tuo faceres, si ego non existerem? Der Tod fragt: Was würdest du mit deiner Zeit anfangen, wenn es mich nicht gäbe? Geändert von Falco (06.09.2025 um 12:39 Uhr) Grund: Zu langer Text |
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