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#1
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hallo ihr lieben,
kann mir einer von euch sagen, wie hoch der pauschalbetrag bei der einkommenssteuer bei 50 % iger behinderung wegen brustkrebs ist? ich bin gerade an meiner steuererklärung und hab hier 2 beträge, wobei ich nicht weiß welcher diese beträge ich einsetzen darf, nicht das ich wegen steuerbetrugs noch hinter schwedisch gardinen komme ![]() ![]() ![]() vielleicht kennt sich einer von euch aus? vielen dank und lieben gruß tina ![]() Geändert von TinaH (24.02.2007 um 21:35 Uhr) |
#2
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Hallo Tina,
der Pauschbetrag für Körperbehinderte beträgt bei einem Grad der Behinderung von 50 % 570 Euro. Bei den Vordrucken zur Einkommensteuererklärung von NRW brauchst Du allerdings nur die "50%" und keinen Betrag auf der Rückseite des Mantelbogens (außergewöhnliche Belastungen) einzutragen und eine Kopie des Ausweises beizufügen. Lieben Gruß Brigitte |
#3
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hallo brigitte,
danke für die info. gott sei dank, ich wäre wohlmöglich nicht in ahb sondern direkt hinter schwedischen gardinen gelandet, ![]() ![]() wünsch dir noch ein schönes wochenende lieben gruß tina |
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