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Alt 08.05.2004, 18:23
Tina NRW Tina NRW ist offline
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Hallo Walla,

dies ist die Definition von "chronisch krank" von http://www.gesundheitsreform.de

Woher weiß ich, ob ich als schwerwiegend chronisch krank gelte?
Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer mindestens ein Jahr lang einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit nachweisen kann und zusätzlich eines der folgenden drei Kriterien erfüllt:
- Entweder es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 vor, oder
- es liegt ein Grad der Behinderung oder eine Erwerbsminderung von mindestens 60 Prozent vor.
- Oder es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung notwendig, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die von der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist.

Medizinische Versorgung meint hier ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie oder die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. Darüber wird eine ärztliche Bescheinigung ausgestellt. Dann kann die Krankenkasse eine Herabsetzung der Belastungsgrenze von zwei auf ein Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen vornehmen.


Also daraus geht klar hervor, daß mindestens ein Jahr lang einen Arztbesuch pro Quartal Voraussetzung ist (+ eines der anderen 3 Kriterien). Wenn Du also nur eines der 3 Kriterien erfüllst, gilt der Status "chronisch krank" für Dich erst, nachdem Du ein Jahr lang regelmäßig wegen einer gleichen Erkrankung behandelt wurdest.

Sehe da keine Chance für einen Widerspruch an die KK. Denke, da ist es schon eine Frage des Bruttojahreseinkommens. Bei hohen Einkommen dürfte aber das Vorstrecken der 2% nicht schwerfallen und bei kleinen Einkommen ist die 2% Grenze eben schnell erreicht und es kann über den Steuerausgleich geltend gemacht werden. Traurig, aber davon hat die Gesundheitsreform 2004 ja noch einiges mehr zu bieten.

Lieben Gruß
Tina
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