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  #1  
Alt 18.01.2014, 20:41
Räupchen Räupchen ist offline
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Standard AW: Glioblastom , Epelepsie und nun komplett verwirrt

Für Alle die das lesen mal ein Update.

Mein Freund ist ja nun in der Psychiatrie und ich musste nun mit wehmut feststellen das er auch Körperlich in den letzten Tagen enorm abgebaut hat.

Was ja bei der Grunderkrankung leider klar ist, er hat nun eine schwache aber ihn sehr einschränkende Hemiparese in der linken Körperhälfte und stürzt nun vermehrt ,weil er sich auch nicht von den Schwestern helfen lässt .

Ich hab da noch eine Frage , wenn sie jemand beantworten könnte wäre super .

Wo kann ich eine Schnelleinstufung beantragen und geht das auch wenn er in der Psychiatrie ist?
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  #2  
Alt 18.01.2014, 20:45
The Witch The Witch ist offline
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Standard AW: Glioblastom , Epelepsie und nun komplett verwirrt

Eine Schnelleinstufung für / bei was?
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  #3  
Alt 19.01.2014, 00:36
Burli1984 Burli1984 ist offline
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Standard AW: Glioblastom , Epelepsie und nun komplett verwirrt

Also beachten musste da eigentlich nix. Es kommt halt ein Arzt zu euch .. Aber wenn die gilo lesen geht das echt fix. 3 Wochen hats bei mir gedauert. Bin aber zum glück sehr fit . wünsche deinen freund das beste
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  #4  
Alt 20.01.2014, 19:45
Räupchen Räupchen ist offline
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Standard AW: Glioblastom , Epelepsie und nun komplett verwirrt

Danke für die Antworten

Also Pflegestufen Antrag läuft jetzt, ging Problemlos nur die Vorstellungen die sie haben sind etwas unreal,

Sie wollen das er nachhause kommt , aber da sind reichlich probleme vor denen ich jetzt wieder stehe.

Er hat ja nun keine orientierung und ist generell mehr als verwirrt , also kein bezug zu Ort und Zeit , noch dazu fällt er ständig "scheinbar" Grundlos ,
Wir haben zwei sehr steile Treppen im Haus was da passieren kann muss ich ja niemanden sagen .

Wer entscheidet jetzt letztendlich wo er untergebracht wird ?
Die Vorsorgebevollmächtigten oder die vom Klinikum?
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  #5  
Alt 21.01.2014, 16:04
Benutzerbild von HelmutL
HelmutL HelmutL ist offline
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Standard AW: Glioblastom , Epelepsie und nun komplett verwirrt

Zitat:
Zitat von Räupchen Beitrag anzeigen
Wer entscheidet jetzt letztendlich wo er untergebracht wird ?
Die Vorsorgebevollmächtigten oder die vom Klinikum?
Hallo Räupchen,

darüber entscheidet in erster Linie der Patient selbst. Erst wenn der das nicht mehr kann (ärztlich attestiert), der/die Vorsorgebevollmächtigte. Zweckmäßig ist, wenn immer nur eine Person verantwortlich zeichnet (der/die Erste in der Vorsorgevollmacht), welche auch über alles informiert ist, was den Patienten betrifft. Sind aus Vorsorge für den Patienten freiheitseinschränkende Maßnahmen (z.B. geschlossene Abteilung im Pflegeheim, Gitterbett, eventuell mit Fixierung) notwendig, so wird/muss das Amtsgericht eingeschaltet werden, welches die Notwendigkeit dieser Maßnahmen überprüft.

Das Klinikum kann lediglich Hilfestellung geben, welche man auch nutzen sollte. Dort finden sich in der Regel SozialarbeiterInnen, welche man ansprechen kann. Sie geben Hilfestellung bezüglich z.B. Pflegestufe und Beantragung und Beratung rund um die sozialen Belange des Patienten.

Einen 'Schnellantrag' für die Pflegestufe gibt es nicht. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Der Beschluss der Pflegekasse gilt ab diesem Zeitpunkt, also immer rückwirkend in allen Konsequenzen. Dieser Zeitpunkt sollte mit Bedacht gewählt werden. Ist z.B. noch eine entscheidende Besserung zu erwarten oder ist die Krankheit bereits chronisch oder steht eher sogar eine Verschlechterung in Aussicht.

Hilfreich wäre auch ein Behindertenausweis (ist für die Feststellung der Pflegestufe allerdings irrelevant). Einfach im Landesversorgungsamt anrufen und die Antragsunterlagen werden euch zugeschickt. Der Hausarzt kann beim Ausfüllen helfen oder die/der SozialarbeiterIn in der Klinik.

Rentenkasse nicht vergessen. Angebote zu Rehabilitationsmaßnahmen unbedingt annehmen. Rechtzeitig (ca. 3 -4 Monate) vor Ende der Krankengeldzahlung Rente beantragen, falls notwendig, und die Minderung der Erwerbsfähigkeit (hat nichts mit dem Behindertenausweis zu tun) feststellen lassen, um nicht in ein Versorgungsloch zu fallen.

Es ist gut, dass bereits eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde. Wie du den Zustand deines Freundes beschreibst, wäre das jetzt sehr wahrscheinlich gar nicht möglich. Bist du die Bevollmächtigte? Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass diese Vollmacht ein Segen ist für alle Beteiligte. Kontakte zu diversen Einríchtungen, Kliniken, Ärzten, Sozialkassen, Behörden, Gerichten, Banken und Versicherungen laufen in aller Regel stressfrei ab, sobald diese Vollmacht vorgelegt wird.

OK, das war jetzt viel. Du trägst auch eine große Verantwortung.


Alles Gute für euch,

Helmut
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  #6  
Alt 21.01.2014, 18:27
Räupchen Räupchen ist offline
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Standard AW: Glioblastom , Epelepsie und nun komplett verwirrt

@HelmutL
Also wir hatten heut nochmal ein sehr trauriges aber aufschluss reiches gespräch mit dem Arzt.
Besser wird der Zustand den er jetzt hat nicht mehr .

Einen Behindertenausweis mit 100% hat er schon .
Rente ist auch schon in Sack und Tütten, bekommt aber keine Reha oder der gleichen mehr.
Er ist komplett Arbeitsunfähig .

Entscheiden kann er nicht mehr ist auch so Attestiert.

Ja Sozialerdienst ist ja das Problem, die wollen.ihn nachhause schicken der Bezugsartz dort auf der geschlossenen Station sagt zuhause auf keinen Fall!!

Ja ich habe die Vorsorge .

Viele Pflegeheime haben keine geschlossenen Abteilungen mehr bzw nie gehabt , die wege über Amtsgericht wegen Fixierung und der gleichen ist mir von Berufswegen bekannt.
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  #7  
Alt 24.01.2014, 11:29
Räupchen Räupchen ist offline
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Standard AW: Glioblastom , Epelepsie und nun komplett verwirrt

Nun noch ein Update von meinem Freund:

Mein Freund ist nun auf eine Gerontopsychatrische Station verlegt worden , weil er auf der anderen Station von den anderen Patienten getrietzt wurde

Dort hat er jetzt mehr Ruhe.

Viel Hoffnung machen uns die Ärzte dort nicht mehr , sie meinten nur der Sterbeprozess hat begonnen .

Und das er nur noch abbauen wird , wie lange er noch hat weiß keiner .

Geändert von Räupchen (24.01.2014 um 11:32 Uhr) Grund: Schreibfehler
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