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Alt 21.11.2004, 13:47
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Vollstreckung bzw Zahlungsaufforderung

Hallo Carina,
also erst einmal denke ich, dass das zwei verschiedene paar Schuhe sind, dein Kontakt mit der KK bzgl. der Erkrankung und dein Zahlungsaußenstand. Sicherlich hätte in der Zwischenzeit jemand bei der KK darüber stolpern können, aber wundern tut's mich nicht, dass das nicht passiert ist. Wie auch immer.
Wenn dein Krankengeld dein einziges Einkommen ist bzw. dein Einkommen unter € 930,00 pro Monat liegt, kann dir sowieso nichts gepfändet werden, weil du unter dem Existenzminimum bist. Außerdem wird in dem Vollstreckungsbescheid doch sicherlich eine Frist gesetzt sein, also nicht in Panik ausbrechen. Da du ja sagst, dass die Forderung nicht strittig ist, würde ich an deiner Stelle versuchen, das Thema am Montag mit der Krankenkasse aufzunehmen und ich denke, dass die sich angesichts deiner prekären finanziellen Situation auf eine Ratenzahlung einlassen. Wenn du mit der KK zu einer Übereinkunft gekommen bist, bestätige denen das schriftlich und informiere im gleichen Zuge auch die Vollstreckungsstelle. Sollte sich deine Krankenkasse nicht mit dir einigen wollen, kannst du die Ratenzahlung auch mit dem Vollstreckungsbeamten (Gerichtsvollzieher) vereinbaren, der das dann an die KK weitergibt. Hier fällt, glaube ich, allerdings für jede Ratenzahlung eine Gebühr an, was die Sache dann aber verteuert.
Am besten, du ergreifst jetzt die Initiative und wartest nicht ab, was weiter passiert.
Viel Glück
Birgit 64
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