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#8
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Hallo, hier ist nochmal Waltraud.
Ich habe im Internet jetzt einen "Standardtext" für den Widerspruch bei der abgelehnten Reha gefunden: Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom ..... wegen Ablehnung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme hiermit erhebe ich gegen Ihren oben genanten Bescheid Widerspruch. Der Widerspruch erfolgt zunächst fristwahrend. Zugleich bitte ich auf der Grundlage von § 25 Abs. 1 SGB X um Einsicht in sämtliche für Ihre Entscheidung herangezogenen Akten, einschließlich aller ärztlicher Gutachten und aller Stellungnahmen des medizinischen Dienstes - bzw. um Zusendung von Kopien dieser Unterlagen. Nach Erhalt der gewünschten Unterlagen werde ich meinen Widerspruch begründen. mfg was haltet Ihr davon??? ![]() Viele Grüße Waltraud |
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