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#1
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![]() Zitat:
Da hat die schreiberin weiter unten schon recht: du bekommst 78 Wochen krankengeld, (auch nix mehr bei einer neuen, anderen erkrankung) vor ablauf dieser zeit schreibt dich die krankenkasse an (ca. 3 Monate vorher) an. du hast dann die möglichkeit, bei deiner kr.kasse oder gleich bei dem versicherungsträger deine rente einzureichen. dauert es länger als diese 3 monate, bis du einen rentenbescheid in händen hältst, bekommst du übergangsgeld vom arbeitsamt, solange bis die rente bewilligt wurde. sollte die rente auch nur auf 2 jahre befristet sein, kannst du dagegen einspruch einlegen, das ändert aber nix an dem bereits bewilligten rentenbescheid. (es entstehen dir keine nachteile dadurch, denn die rente läuft ja erstmal). ![]() da du die rente erst am monatsende bekommst und dazwischen (bei mir waren es 2,5 monate) einige zeit ohne geld überbrückt werden müssen, kannst du dich an das sozialamt wenden. ![]() dort wird dir erstmal dein lebensunterhalt finanziert, bis die rente läuft. ich wünsche dir gutes gelingen ! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
#2
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78 Wochen+Wochenenden=weniger als 78 Wochen
hier hat sich schon so manch einer gründlich verrechnet war man wenigstens 1 Jahr krank und hatte Bezüge, wird man kurioserweise beim Arbeitsamt wieder mit ALG 1 eingestuft, da es so zählt, als habe man gearbeitet wenn man einigermaßen Bezüge hat, würde ich das Thema Rente ganz weit weg schieben |
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