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#1
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Hallo,
also was den Kostenträger angeht, bin ich mir nicht so sicher. Die AHB musste ich auch bei der BfA beantragen. Das sollte aber keine Hürde sein, es gibt eine spezielle Stelle für onkologische REHA bei der BfA. Ich fand die Leute da sehr angenehm, es ging alles sehr schnell und völlig unkompliziert. Meine Krankenkasse war in allem wesentlich bürokratischer und langsamer. Es spricht aber noch etwas anderes für eine AHB, wenn Du nach Freiburg willst. Man bekommt für die AHB wesentlich schneller einen Platz, als für eine normale REHA. In Freiburg spielt das eine große Rolle. Ich weiß nicht, was du für eine Erkrankung hast, aber ich musste nach allogener SZT 5 Monate auf einen Platz für eine normale REHA in der Tumorbiologie warten. Bei einer AHB wäre die Wartezeit 6 Wochen gewesen. Gruß Christian |
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#2
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Hallo Kerstin,
chrischan hat recht: eine Krebsnachsorgereha - egal ob als Anschlußheilbehandlung (AHB) gleich nach Abschluß von Krankenhausaufenthalt oder Strahlentherapie angetreten - oder die reguläre Nachsorgereha - wird bei gesetzlich Versicherten vom zuständigen Rentenversicherungsträger bezahlt. Die Krankenkasse hat damit nur im Falle privat Versicherter zu tun. Es geht bei gesetzlich Vers. also nicht wie bei den Privaten um einen Krankenhausaufenthalt, sondern um eine stationäre Rehabilitationsleistung. Wenn man eine Reha als AHB beantragen will, d.h. als Eilfall innerhalb von 5 Wochen nach dem letzten Behandlungstag anzutreten, dann muß das vor Entlassung aus der Behandlung mit Hilfe des Krankenhaussozialdienstes geschehen. Einschränkung bei der Klinikwahl: die Klinik darf max. 300 Km vom Wohnort der PAt. entfernt sein und muß natürlich auch innerhalb dieser kurzen Frist einen Platz frei haben. Ein weiterer Vorteil neben der Schnelligkeit ist die geringe Zuzahlung: max. 14 Tage, vorhergezahlte Beträge für KH-Aufenthalt werden angerechnet. Da Du nichts näheres über Dich schreibst, kann ich Dir keine genaueren, auf Dich zutreffenden Infos geben. Ob men in den Genuß einer vom Krankanhaus organisierten AHB kommt, hängt i.-d.R. vom behalndelnden Arzt ab. Die meisten Ärzte haben keine Zeit und keine Lust sich damit zu befassen, sind auch nicht immer von der Notwendigkeit überzeugt. Sollte die Antragsfrist bei Dir abgelaufen sein, kannst Du innerhalb von ca. 5-6 Wochen nach Behandlungsende noch einen regulären Krebsnachsorgerehaantrag stellen, der auch noch als Eilfall von der BFA direkt beiarbeitet werden kann, gleiche Eile und geliche Zuzahlung wie bei AHB, nur kann man die Entfernung zur Rehaklinik selbst bestimmen. Auch hier gilt: die gewünschte Klinik muß innerhalb der nächsten 5Wochen einen freien Platz haben. Gruß von birgit |
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