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  #1  
Alt 15.03.2006, 16:59
chaosbarthi chaosbarthi ist offline
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Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

Hallo Ginchen,
hier ein Zitat für dich:

"...Aufforderung zur Rehabilitation (SGB V §51)

In manchen Fällen fordert die Krankenkasse den Patienten vor Ablauf der 78 Wochen auf, eine Rehabilitationsmaßnahme bei seinem Rentenversicherungsträger zu beantragen. Dieser Aufforderung müssen Sie innerhalb von 10 Wochen Folge leisten, sonst ist die Krankenkasse berechtigt, das Krankengeld ruhen zu lassen. Der Rentenversicherungsträger prüft dann durch den Medizinischen Dienst, ob eine Rehabilitationsmaßnahme angezeigt ist. Sind Sie nicht rehabilitationsfähig, kann der Rentenversicherungsträger eine Rente vorschlagen. Sollte dies der Fall sein, lassen Sie sich ausführlich von Ihrer Krankenkasse und dem Rentenversicherungsträger beraten.

Es gilt der Grundsatz: „Rehabilitation vor Rente“

Rückkehr zum Arbeitsplatz


Nach Absprachen mit dem Arbeitgeber und der Krankenkasse ist eine schrittweise Rückkehr in den Arbeitsalltag möglich. Sie können mit einer geringeren Stundenzahl wieder einsteigen und diese allmählich erhöhen (z. B. von 4 Stunden, auf 6 Stunden, auf 8 Stunden pro Arbeitstag). Diese stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben ist im § 74 SGB V geregelt."... aus: www.krebsgesellschaft.de

Ich drücke die Daumen, dass alles so wird, wie ihr euch das vorstellt!
LG chaosbarthi
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  #2  
Alt 15.03.2006, 17:29
DTFE DTFE ist offline
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Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

Hallo Ginchen,
bei meinem Mann wollte die KK ihn auch schnellstmöglich in Rente schicken. Die KK hat da beim Arzt nachgefragt und dieser musste wohl etwas für die KK schreiben. Der Arzt meinte dann zu uns: Dass die KK das möchten, um die Kosten auf die Rentenversicherung abzuwälzen. Er schrieb der KK dann, dass während der Chemo keine Reha möglich ist und danach eine berufliche Wiedereingliederung angestrebt sei und damit war das erst mal vom Tisch.
Inzwischen sind jetzt dann die 78 Wochen Krankengeld innerhalb von 3 Jahren ausgeschöpft. Er muss sich jetzt nach Ablauf der 78 Wochen beim Arbeitsamt sozusagen "arbeitslos" melden, obwohl er nicht wirklich arbeitslos ist. Bekommt dann wohl Arbeitslosengeld und müsste jetzt eigentlich gleichzeitig mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld auch den Rentenantrag stellen. Da wiederum gleichzeitig jedoch die berufliche Wiedereingliederung begonnen wird, kann das wiederum hinausgeschoben werden. Die berufliche Wiedereingliederung kann übrigens auch mit 2 - 4 Stunden / Woche begonnen werden. Also wirklich ganz klein beginnen. Das Ganze ist wirklich etwas kompliziert, weil jeder die Kosten auf den nächsten schieben will.
Also informiert euch erst nochmal, bevor ihr den Rentenantrag ausfüllt.

Viele Erfolg und gute Besserung deinem Mann Doro
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  #3  
Alt 15.03.2006, 17:39
Ginchen Ginchen ist offline
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Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

danke für die zahlreichen Infos. Jetzt bin ich schon ein ganzes Stück schlauer.
@chaosbarthi: bei krebsgesellschaft.de sind wirklich gute Infos dabei, danke
@dtfe: das mit der beruflichen Eingliederung nach (evt. während) der Chemo klingt ganz gut, so könnte das was werden, zumal der Chef schon Bereitschaft signalisiert hat.

Bleibt nur zu hoffen, dass die Pläne meines Mannes auch aufgehen. Viele sagen uns auch dass man mit BSDK nicht mehr auf dem Bau arbeiten kann
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  #4  
Alt 15.03.2006, 20:34
chaosbarthi chaosbarthi ist offline
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Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

Hi Ginchen,

bei der beruflichen Wiedereingliederung musst du auf den Antragsweg aufpassen... Antrag über Doc und KK und Chef nickt nur ab ---> alles bleibt wie es jetzt ist (das ehemalige Gehalt bleibt Grundlage für alle weiteren Berechnungen).... Antrag über Arbeitgeber und Doc und KK nickt ab ---> der Status verändert sich, als Grundlage für ein evtl. zukünftiges Arbeitslosengeld etc. zählt plötzlich das Krankengeld.... Ich wusste das auch nicht und weiss auch heute noch nicht wo das steht... Einer Bekannten ist das aber so passiert... Ganz schlimmer Fall von Uuups...

LG chaosbarthi
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  #5  
Alt 16.03.2006, 10:09
birgit1 birgit1 ist offline
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Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

Hallo Ginchen,
Dein MAnn ist während der stufenweisen Wiedereingliederung weiter krankgeschrieben und die 78-Wochen laufen weiter ab.
Ehrlich gesagt, mir ist nicht ganz wohl bei dem Gedanken, daß er mit dieser Erkrankung evtl. schon während der Chemotherapie wieder arbeiten will. Ich bezweifle, daß er das kann oder ist er so fit? Warum stellt er nicht einfach den Rehaantrag, und tritt diese erstmal an, wenn die Behandlung zuende ist? Er sollte sich doch im eigenen Interesse - gerade auch mit dem Berufszweig im Hintergrund - Erholung von den Op- und Behandlungsstrapazen gönnen. Die Diagnose BSDK ist eine der ernsteren unter allen Krebserkranungen und keinesfalls zu unterschätzen!!!
Wegen der Erwerbsminderungsrente würde ich in jedem Fall mal einen Beratungstermin mit dem RV-Träger machen und den zu erwartenden Betrag im Falle einer Rente ausrechnen lassen. Es lässt sich besser weiterentscheiden, wenn man diese genauen Daten kennt.
Viel Glück
Gruß von birgit
__________________
Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
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  #6  
Alt 17.03.2006, 09:18
Ginchen Ginchen ist offline
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Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

beim RV Träger waren wir schon, aber der Betrag, den die ausrechnen treibt einem die Tränen in die Augen. In Bezug zum ehemaligen Nettolohn bleibt uns nur noch 1/3 dessen.

Auf jeden Fall hab ich euch alle so verstanden, dass wir der Aufforderung der Krankenkasse erstmal nachkommen müssen, richtig?
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  #7  
Alt 17.03.2006, 11:43
clara clara ist offline
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Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

Hallo Ginchen,
nein nein nein....
erst später
das heißt im klartext so lange rauszögern wie möglich. Wie oben schon geschrieben wurde, auf die Aufforderung reagieren! und Widerspruch !!!einlegen, dann - später- wieder widersprechen und auf die gewünschte Wiedereingliederung hinweisen. usw.
Bei mir war es ähnlich und ich habe es geschafft, seit Sept 05 bis Dez 05 den Antrag hinauszuzögern. Als ich den Antrag schließlich gestellt habe habe ich der RV einen Begleitbrief dazugelegt und noch mal meinen geplanten Weg dargelegt und das Ganze auch immer wieder mit Schrieben meines Arztes untermauert. Im Januar 06 habe ich eine Wiedereingliederung angefangen. Leider musste ich sie dann doch abbrechen, weil ich den Anforderungen nun doch nicht gewachsen war. Aber das hat zur Folge, dass die Rente erst jetzt also ab März gezahlt wird und das bis dahin erhaltene Krankengeld muss nicht ! zurückgezahlt werden. Wenn die Rente so niedrig ist (bei mir leider auch) ist die finanzielle Sicherung sehr sehr wichtig und ihr habt so noch ein bißchen Luft andere Wege zu finden, euren Lebensunterhalt zu finanzieren.
Lg clara
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