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			#1  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Hallo Ginchen, 
		
		
		
		
		
		
			Dein MAnn ist während der stufenweisen Wiedereingliederung weiter krankgeschrieben und die 78-Wochen laufen weiter ab. Ehrlich gesagt, mir ist nicht ganz wohl bei dem Gedanken, daß er mit dieser Erkrankung evtl. schon während der Chemotherapie wieder arbeiten will. Ich bezweifle, daß er das kann oder ist er so fit? Warum stellt er nicht einfach den Rehaantrag, und tritt diese erstmal an, wenn die Behandlung zuende ist? Er sollte sich doch im eigenen Interesse - gerade auch mit dem Berufszweig im Hintergrund - Erholung von den Op- und Behandlungsstrapazen gönnen. Die Diagnose BSDK ist eine der ernsteren unter allen Krebserkranungen und keinesfalls zu unterschätzen!!! Wegen der Erwerbsminderungsrente würde ich in jedem Fall mal einen Beratungstermin mit dem RV-Träger machen und den zu erwartenden Betrag im Falle einer Rente ausrechnen lassen. Es lässt sich besser weiterentscheiden, wenn man diese genauen Daten kennt. Viel Glück Gruß von birgit 
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	Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.  | 
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			#2  
			
			
			
			
			
		 
		
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			beim RV Träger waren wir schon, aber der Betrag, den die ausrechnen treibt einem die Tränen in die Augen. In Bezug zum ehemaligen Nettolohn bleibt uns nur  noch 1/3 dessen.  
		
		
		
		
		
		
		
		
	
	Auf jeden Fall hab ich euch alle so verstanden, dass wir der Aufforderung der Krankenkasse erstmal nachkommen müssen, richtig?  | 
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			#3  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Hallo Ginchen, 
		
		
		
		
		
		
		
		
	
	nein nein nein.... erst später   das heißt im klartext so lange rauszögern wie möglich. Wie oben schon geschrieben wurde, auf die Aufforderung reagieren! und Widerspruch !!!einlegen, dann - später- wieder widersprechen und auf die gewünschte Wiedereingliederung hinweisen. usw. Bei mir war es ähnlich und ich habe es geschafft, seit Sept 05 bis Dez 05 den Antrag hinauszuzögern. Als ich den Antrag schließlich gestellt habe habe ich der RV einen Begleitbrief dazugelegt und noch mal meinen geplanten Weg dargelegt und das Ganze auch immer wieder mit Schrieben meines Arztes untermauert. Im Januar 06 habe ich eine Wiedereingliederung angefangen. Leider musste ich sie dann doch abbrechen, weil ich den Anforderungen nun doch nicht gewachsen war. Aber das hat zur Folge, dass die Rente erst jetzt also ab März gezahlt wird und das bis dahin erhaltene Krankengeld muss nicht ! zurückgezahlt werden. Wenn die Rente so niedrig ist (bei mir leider auch) ist die finanzielle Sicherung sehr sehr wichtig und ihr habt so noch ein bißchen Luft andere Wege zu finden, euren Lebensunterhalt zu finanzieren. Lg clara  | 
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			#4  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Hallo Ginchen, 
		
		
		
		
		
		
		
		
			ich bin selbst seit Mai letzten Jahres krank geschrieben, habe zwar kein Schreiben bekommen, aber einen inhaltlich ähnlichen Anruf meiner KK. Allerdings habe ich die Reha schon gemacht und es ist klar, dass ich nach einigen abschließenden Untersuchungen wohl im nächsten Monat wieder arbeiten gehen werde. Der arme Sachbearbeiter am Telefon ist hoffentlich kein Toupet-Träger, denn das dürfte bei dem Gegenwind, in dem er gestanden hat, wohl hinter ihm an der Wand geklebt haben.       Bittet zunächst um eine zeitliche Verschiebung des Wunsches der Krankenkasse, weil sich dein Mann z.Z. noch in der Chemo befindet. Teilt der KK mit, dass aber abschließend eine Reha/AHB mit Beginn am ...... angestrebt wird (am besten gleich mit ärztlicher Bestätigung). Des Weiteren macht darauf aufmerksam, dass man mit einer weitestgehendst vollständigen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit rechnet und dass z.Z. nicht die Gefahr des Arbeitsplatzverlustes besteht. Dann habt ihr erst einmal den Wind aus den Segeln genommen. Versucht zunächst einmal - im Zweifel im persönlichen Gespräch - eine Schiene des guten gegenseitigen Einvernehmens herzustellen. Offiziellen Widerspruch könnt ihr danach immer noch einlegen. Meine Erfahrung besagt, dass das aber nicht nötig ist. Wichtig ist nur, den richtigen Ton zu treffen. Die größte Angst der KK ist es, fortlaufend zahlen zu müssen, ohne jemals wieder Beiträge kassieren zu können. die eigene Statistik sieht deutlich besser aus, wenn der kostenintensive Patient zu einem anderen Träger abgeschoben werde konnte.... Also muss denen letztlich klargemacht werden, dass es sich im weiteren Verlauf, um ein rechtskonformes Vorgehen handelt, dass auch die Belange der KK berücksichtigt... also: erst Behandlungsabschluss, dann AHB oder Reha, denn Wiedereingliederung oder falls möglich auch gleich wieder Vollzeit. So mögen sie das leiden... also müssen sie es so bekommen ![]()   LG chaosbarthi
		Geändert von chaosbarthi (17.03.2006 um 15:15 Uhr)  | 
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			#5  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Hallo chaosbarti, 
		
		
		
		
		
		
		
		
	
	du hast noch ein paar echt gute vor allem konkrete Tipps gegeben. Allerdings möchte ich dir Ginchen, doch ans Herz legen, einen schriftlichen formlosen Widerspruch in der vorgeschriebenen Frist nicht aus den Augen zu verlieren. Bei dir chaosbarti, gabs ja, wenn ich dich richtig verstanden habe noch keinen Bescheid sondern "nur" eine mündliche Aufforderung. Bei Ginchen hingegen liegt ja eine schriftliche Aufforderung vor auf die sich die Krankenkasse jederzeit wieder beziehen kann.... Lg clara  | 
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			#6  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Hi Clara, 
		
		
		
		
		
		
		
		
	
	hast recht, 10-Tages-Frist nicht verstreichen lassen! Danke!   LG chaosbarthi
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			#7  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Hallo Ginchen, 
		
		
		
		
		
		
			31.03., hier handelt es sich um eine 10-Wochen-Frist, die gesetzlich festgeschrieben und ist. Hat Dein Mann diese Aufforderung vor etwa 10 Wochen erhalten? Wenn ja, dann muß er, um nicht ab dem 01.04, ohne Krankengeld dazustehen, erstmal formal diesen Rehaantrag stellen. Ist der 31.03. früher als 10 Wochen nach Eingang des Schreibens, dann würde ich die KAsse auf diese Frist hinweisen und um fristgerechte Aufforderung bitten. Mit einer ärztlichen Bescheinigung kann er im dann die Rehaklinik zu gegebener Zeit um Aufschub bis nach beendeter Therapie bitten. Tritt er die Reha dann irgendwann an, bekommt er in dieser Zeit sogen. Übergangsgeld, das ist der Krankengeldbetrag vom Rentenversicherer anstelle von der Kasse. "Des Weiteren macht darauf aufmerksam, dass man mit einer weitestgehendst vollständigen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit rechnet..." ...besprecht diesen Punkt erstmal konkret mit dem behandelnden Arzt. Soweit erstmal Gruß von birgit 
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	Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.  | 
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