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Alt 17.03.2006, 11:43
clara clara ist offline
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Registriert seit: 15.08.2005
Ort: Bayern
Beiträge: 214
Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

Hallo Ginchen,
nein nein nein....
erst später
das heißt im klartext so lange rauszögern wie möglich. Wie oben schon geschrieben wurde, auf die Aufforderung reagieren! und Widerspruch !!!einlegen, dann - später- wieder widersprechen und auf die gewünschte Wiedereingliederung hinweisen. usw.
Bei mir war es ähnlich und ich habe es geschafft, seit Sept 05 bis Dez 05 den Antrag hinauszuzögern. Als ich den Antrag schließlich gestellt habe habe ich der RV einen Begleitbrief dazugelegt und noch mal meinen geplanten Weg dargelegt und das Ganze auch immer wieder mit Schrieben meines Arztes untermauert. Im Januar 06 habe ich eine Wiedereingliederung angefangen. Leider musste ich sie dann doch abbrechen, weil ich den Anforderungen nun doch nicht gewachsen war. Aber das hat zur Folge, dass die Rente erst jetzt also ab März gezahlt wird und das bis dahin erhaltene Krankengeld muss nicht ! zurückgezahlt werden. Wenn die Rente so niedrig ist (bei mir leider auch) ist die finanzielle Sicherung sehr sehr wichtig und ihr habt so noch ein bißchen Luft andere Wege zu finden, euren Lebensunterhalt zu finanzieren.
Lg clara
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