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#7
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Hallo Pia,
nimm das nicht persönlich. Die Sachlage wird nun mal geprüft. Wenn der Schaden eine bestimmte Höhe übersteigt, liegt der außerhalb der Regulierungsvollmacht des Versicherungsvertreters bzw. Geschäftsstellenleiters und muss an die Schadenabteilung weitergeleitet werden. Leider ist es so, daß viele Schäden heutzutage "getürkt" sind und darunter haben dann die ehrlichen Menschen das Nachsehen bzw. unterliegen einer gewissen Beweispflicht. Barbara, bei der PKW-Haftpflicht ist es doch genauso, der Geschädigte schlägt sich mit der Versicherung rum. Der Verursacher meldet den Schaden lediglich seiner Versicherung und somit hat er seinen Part erledigt. Liebe Grüße Renate Geändert von Renate2 (24.03.2007 um 20:20 Uhr) |
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