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			Hallo Frodo, 
		
		
		
		
		
		
		
		
	
	ich war 5 Jahre bei einem Anwalt für Sozialrecht tätig. Da wir täglich mit diesen Dingen zu tun hatten, könnte ich Dir möglicherweise einige Tipps geben. Die Sozialrichter entscheiden im Grunde genommen nur nach den vorliegenden Akten, wie bspw. Facharztbefunde, Gutachten u.s.w. Leider bleibt selbst im Sozialrecht das Soziale leider meist unberücksichtigt. Da ich Deine Krankengeschichte nicht kenne, kann ich Dir nur empfehlen, dass Du dem Sozialgericht möglichst vom Facharzt einen Befundbericht vorlegst, in welchem konkret aufgeführt ist, dass Du nicht mehr in der Lage bist, einer Erwerbstätigkeit von mehr als 3 Stunden täglich nachzukommen. Sollte das nicht ausreichen, hast du noch die Möglichkeit, einen unabhängigen Gutachter Deiner Wahl zu benennen, bei dem Du vorher aber nicht in Behandlung gewesen sein darfst. Mit diesem kannst du dann in Deinem Sinne ein Gutachten erstellen. Der Nachteil daran ist, dass Du - solltest du keine Sozialrechtsschutzversicherung haben - dieses Gutachten selber bezahlen musst. Erfahrungsgemäß kann ich nur sagen, dass dieses Gutachten in vielen Fällen zum Erfolg führte. Solltest Du noch Fragen haben, kannst du Dich jederzeit melden. Ich drücke Dir die Daumen, Kopf hoch!  | 
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