![]() |
![]() |
|
#1
|
|||
|
|||
![]()
Hallo,
dass mit der 1% bzw. 2% Regelung ist korrekt. Allerdings glaube ich, dass Fahrtkosten nicht angerechnet werden. Es sei denn sie sind vorher von der KK genehmigt worden. ACHTUNG ! Die Regelung isz nicht bei allen GKV´s gleich.Ansonsten kann man Fahrtkosten für med. Fahrten (Arzt,Therapien etc.) als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommenssteuer geltend machen. Auch hier ist die prozentuale Beteiligung abhängig von dem EInkommen der gesamten FAmilie! Bei der KK werden auch ein Sozialzuschlag und pro Familienmitglied noch Familienzuschläge bei der Berechnung des Einkommens abgezogen.So verringert sich dein Einkommen. Die Regelung bei Chemotherapien/Strahlentherapien ist eine Ausnahmeregelung! Und führt nicht unbedingt zur allgemeinen Befreiung der Zuzahlungen. Hoffe dies hilft dir weiter. LG Edi |
#2
|
|||
|
|||
![]()
hm,
ich hatte mich wohl nicht ganz korrekt ausgedrückt. Taxifahrten sind bereits von der Kasse seit 10.03. für alle Fahrten genehmigt. Mir geht es jetzt darum ob ich dafür nun trotzdem noch Zuzahlungen leisten muss, weil es eben auf dem Ausweis steht, dass Fahrtkosten ausgeschlossen sind. |
#3
|
||||
|
||||
![]()
Hallo Yosie,
Du brauchst keine Zuzahlungen zu leisten, wenn Du die Befreiung hast und der "Taxischein" von der Krankenkasse genehmigt/bewilligt ist. Diese Bewilligung des Taxischeins gibst Du beim Taxiunternehmen ab (sollte am besten immer das gleiche sein) und die rechnen mit der Krankenkasse ab. Ich weiß das, weil wir es gerade erst für meinen Vater gemacht haben und er nichts dazuzahlt. Viele Grüße Birgit |
![]() |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|