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#1
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Hi speedy,
danke für die Antwort....meinem Vater geht es recht gut, die Therapie schlägt gut an mal abwarten.... also die erste Krankschreibung hatte er 27.07 glaub ich......dann ging er am 01.09. und 02.09. arbeiten und anschliessend war er wieder krank und die Diagnose endgültig und ist seitdem im Krankenstand....ab dem 17.10.2007 hat die KK das Krankengeld überwiesen.....(kann sein dass ich mich um einen Monat vertan habe) der derzeitige Stand ist so dass er voraussichtlich am 22.01. die Reha antreten wird für ca. 3 Wochen, je nachdem was die Ärztin sagt ob es jetzt einen Sinn macht. der erste Termin wäre 23.12.08 gewesen nur hat damals die Ärztin gemeint das wäre in seiner Situation zu früh...nach meinem Wissen würde das Krankengeld bis Ende Februar bezahlt werden..... aber ich frag mal beim Arbeitsamt bzgl. Übergangsgeld an. Mein Vater meint wenn er nicht mehr arbeiten kann würde er gerne in Rente gehen....wie sieht es damit aus? was muss er beachten bzw. beantragen? |
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#2
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Nochmal,hallo Riza.
Schön zu lesen, daß die Therapie bei deinem Vater gut anschlägt. Nun mit der Rente , daß weiß ich nicht so genau. Mir hatten Sie diese auf der ersten Reha angeboten , aber ich habe abgelehnt. Also denke ich, auch solche Entscheidung wird auf der Reha getroffen, denn dort wird überprüft, wie Leistungsfähig man noch ist. Vielleicht hat ja ein anderer Forumsleser da mehr Erfahrung und schreibt Dir. VLG Speedy
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NHL MALT-Lymphom Typ E II 2 , ED im Mai 2007 lange partielle Remission 08 (watch & wait) 2 Ballonerweiterungen Magenausgang 08 Ab September 2009 endlich Vollremission - Juhu!! ![]() 2011 - neue ganz kleine Herde - Vollremision weg = "watch & wait" reicht noch aus ![]() Die berühmte "Schaufel", für mein Mundwerk habe ich, vorsichtshalber, gut versteckt! - das bleibt auch so!
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#3
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Hey Riza!
Es kommt auch darauf an, wieviel Prozent er schwerbeschädigt ist, und wie alt er ist. Sollte er63 sein und 70% schwerbeschädigt, kann er ohne Azüge in Rente gehen. Ansonsten könnte er eine Erwerbsminderungsrente beantragen, die ist etwas geringer als die normale Altersrente. Alles liebe für Euch. Gruß Christine
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Wirklich trösten kann nur, Wer selbst durch Leid gebeugt wurde. Annegret Kronenberg
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#4
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Guten Abend
normalerweise bekommt man rechtzeitig von der KK ein Schreiben, dass das Krankengeld ausläuft. Mit dem Schreiben muss man zum Arbeitsamt um das Nahtlosigkeitsgeld entspricht ALG1 zu beantragen. Da gibt es eine Frist von 3 Monaten vor Auslauf des Krankengeldes. Wichtig Frist wahren. Man kann nur schwerbehindert früher ohne Abzüge in rente gehen, wenn die Schwerbehinderung ab einem Stichtag (2001 meine ich) bestand, sonst leider nicht. Ob nun Rente oder Wiedereingliederung oder Nahtlosigkeitsgeld (mit der Hoffnung fitter zu werden), soll dein vater in der Reha abklären. Wichtig die KK zu fragen, wann genau das Krankengeld ausläuft, um dann fristgerecht zum Arbeitsamt zu gehen Gruß Barbara
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Liebe Grüße Barbara |
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