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#1
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Hallo, Sorry,
aber was ist, wenn es sich herausstellt daß es eine Berufskrankheit war? Das mach doch auch nicht mehr lebendig! Gruß Altmann |
#2
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hallo altmann,
das ist dann wichtig für die hinterbliebenen, es geht hierbei um die rente der witwe, ausserdem übernimmt dann die bg die kosten die bei der behandlung angefallen sind. lg ute |
#3
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Zum einen das, und zum anderen: warum soll man die ungeschoren davonkommen lassen?
Ist doch klar, die freuen sich über jeden Fall, bei dem sie nicht in Leistung treten müssen und gut für die Statistik ist es auch ![]() Grüße, Sebastian |
#4
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Hallo nochmal,
irgendwie zieht sich das wie Gummi, der Obduktionsbericht liegt immer noch nicht vor und usner Anwalt tut auf ein mal so, als ob meine Mutter sowieso keine Ansprüche auf eine Rente hätte. Kann mir da einer helfen, in welchem Fällen steht wem wieviel zu? Oder wo finde ich das heruas? Danke und Grüße, Sebastian |
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