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  #1  
Alt 09.04.2009, 11:08
Altmann Altmann ist offline
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Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 594
Standard AW: Obduktion

Hallo, Sorry,
aber was ist, wenn es sich herausstellt daß es eine Berufskrankheit war?
Das mach doch auch nicht mehr lebendig!
Gruß Altmann
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  #2  
Alt 09.04.2009, 11:22
rautenkopp rautenkopp ist offline
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Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 53
Standard AW: Obduktion

hallo altmann,

das ist dann wichtig für die hinterbliebenen, es geht hierbei um die rente der witwe, ausserdem übernimmt dann die bg die kosten die bei der behandlung angefallen sind.

lg
ute
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  #3  
Alt 14.04.2009, 18:19
bergmeister bergmeister ist offline
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Registriert seit: 21.07.2008
Beiträge: 60
Standard AW: Obduktion

Zum einen das, und zum anderen: warum soll man die ungeschoren davonkommen lassen?

Ist doch klar, die freuen sich über jeden Fall, bei dem sie nicht in Leistung treten müssen und gut für die Statistik ist es auch.

Grüße,
Sebastian
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  #4  
Alt 12.05.2009, 12:07
bergmeister bergmeister ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2008
Beiträge: 60
Standard AW: Obduktion

Hallo nochmal,

irgendwie zieht sich das wie Gummi, der Obduktionsbericht liegt immer noch nicht vor und usner Anwalt tut auf ein mal so, als ob meine Mutter sowieso keine Ansprüche auf eine Rente hätte.

Kann mir da einer helfen, in welchem Fällen steht wem wieviel zu? Oder wo finde ich das heruas?

Danke und Grüße,
Sebastian
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