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Alt 31.03.2004, 04:03
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Zuzahlungsgrenze

Hallo Verena

keiner muß bis zum Jahresende warten, um die Befreiung zu bekommen. Es zählt immer die Situation bei Antragsstellung. Wenn Du die Möglichkeit hast, nimm Deine Quittungen und Einkommensnachweise - und gehe direkt zur Kasse und schilder kurz Deine Situation.
Denn in Deinem Fall sollten sie, wenn die Voraussetzunmg schon gegeben ist - die Befreiung sofort und ohne weitere Bearbeitungszeit ( das passiert leider zum Teil, das man trotz der Erreichung der Zahlungsgrenze noch bis zu 6-8 Wochen Bearbeitungszeit in Kauf nehmen soll oder muß).

Am schnellsten geht es natürlich, wenn man sich persönlich an seinen Sachbearbeiter ( unm falls der nicht kooperativ ist, auch keine Scheu davor zu haben, zum Vorgesetzten zu gehen).
Wenn eine Krankheit sich so schnell ausbreitet, ist das mit einer Unmenge an Kosten verbunden ( auch eine Pflegestufe kann dann beantragt werden - die dann vorrangig und zügig bearbeitet werden muß). Also nicht die normalen Wartezeiten bis soetwas durch ist. Dringlichkeit sollte durch ein kurzes Attest des Arztes schon bei dem Antrag ( formlos bei der KK zu stellen) dazu gelegt werden. Auch das kann eine Hilfe in eurer Situation sein.

Ach ja, auch die Deutsche Krebsstiftung hilft (fast) unbürokratisch in einer solchen Lage mit einer Einmalspende

guck mal hier: www.deutsche-krebshilfe.de und dann unter Hilfen, da gibt es Informationen darüber.
Scheue Dich nicht, diese in Anspruch zu nehmen. Entweder durch Anrufen Dir den Antrag zuschicken lassen, oder aber durch Herunterladen des Antrages und der Selbstauskunft.

alles Gute und viel Kraft für die nächste Zeit

elisabeth
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