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Hallo Angelina
leider finde ich den direkten Link nicht mehr.... aber ich habe mir den Text damals rauskopiert. U.a. wurde wie folgt auf folgende Möglichkeit hingewiesen: **** Zitat Anfang ***** Laut telefonischer Auskunft des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales (Hotline zur Gesundheitsreform: Tel. 0800 1515159, der Anruf ist kostenfrei) gibt es lediglich die Möglichkeit, mit der Krankenkasse eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Die Kasse stellt dann gleich zu Beginn des Jahres eine Bescheinigung über die Befreiung aus, der eigentlich als Zuzahlung zu leistende Betrag wird dann in monatlichen Raten direkt an die Krankenkasse gezahlt. Ein nicht chronisch kranker Sozialhilfeempfänger müsste dann also nicht am Anfang des Jahres 70,32 € aufbringen, sondern monatliche Raten i.H.v. 5,86 € zahlen. Die Krankenkassen sind allerdings nicht dazu verpflichtet, ihrem Mitglied diese Möglichkeit einzuräumen. ***** Zitat Ende ***** Ob das aber letztendlich wirklich so durchgeführt werden kann, weiß ich leider nicht. Übernehme also keine Gewähr :-) wie man manchmal so sagt... Aber anrufen kostet in diesem Fall ja nichts... ich meine die Hotline, oder eben direkt die Krankenkasse. viele liebe Grüße elisabeth |
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