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  #6  
Alt 28.12.2003, 21:58
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard neue Reglung ab 2004...HILFE !

Hallo Angelina

leider finde ich den direkten Link nicht mehr.... aber ich habe mir den Text damals rauskopiert. U.a. wurde wie folgt auf folgende Möglichkeit hingewiesen:


**** Zitat Anfang *****
Laut telefonischer Auskunft des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales (Hotline zur Gesundheitsreform: Tel. 0800 1515159, der Anruf ist kostenfrei) gibt es lediglich die
Möglichkeit, mit der Krankenkasse eine Ratenzahlung zu
vereinbaren. Die Kasse stellt dann gleich zu Beginn des
Jahres eine Bescheinigung über die Befreiung aus, der
eigentlich als Zuzahlung zu leistende Betrag wird dann in
monatlichen Raten direkt an die Krankenkasse gezahlt. Ein
nicht chronisch kranker Sozialhilfeempfänger müsste dann
also nicht am Anfang des Jahres 70,32 € aufbringen, sondern
monatliche Raten i.H.v. 5,86 € zahlen. Die Krankenkassen
sind allerdings nicht dazu verpflichtet, ihrem Mitglied
diese Möglichkeit einzuräumen.
***** Zitat Ende *****

Ob das aber letztendlich wirklich so durchgeführt werden kann, weiß ich leider nicht. Übernehme also keine Gewähr :-)
wie man manchmal so sagt...

Aber anrufen kostet in diesem Fall ja nichts... ich meine die Hotline, oder eben direkt die Krankenkasse.

viele liebe Grüße
elisabeth
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