AW: Kündigung nach mehrfachem Krankheitsausbruch + 100% GdB?
Hallo Sousha
Der Kündigungsschutz bleibt dann bestehen, wenn der Behindertenausweis dem Arbeitgeber vorgelegen hat. In diesem Fall kann eine Kündigung nur aus ganz wichtigen/außerordentlichen Gründen erfolgen.
Wie sich das allerdings mit dem Bezug der Teilerwerbsunfähigkeitsrente verhält kann ich Dir so nicht sagen.
In dem Rentenbescheid werden im hinteren Teil die Stunden aufgeführt, die Du noch arbeiten darfst. Diese kannst Du dann auch bei Deinem Arbeitgeber ausführen. Ich selbst habe auch in einer Caritativen Einrichtung gearbeitet und hatte zu dieser Zeit einen GdB von 100%. Ich wurde über Jahre hinweg nicht gekündigt und erst mit erreichen der EU Rente wurde mein Arbeitsplatz voll für Andere freigegeben.
Schöne Grüße
Ina
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