Einzelnen Beitrag anzeigen
  #7  
Alt 04.02.2011, 19:34
F-800 F-800 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.12.2008
Beiträge: 5
Standard AW: Kündigung nach mehrfachem Krankheitsausbruch + 100% GdB?

Hallo Sousha,
soweit ich inzwischen in Erfahrung bringen konnte, kommt es darauf an, ob die Erwerbsminderungsrente befristet oder unbefristet ist. Ist sie befristet, so ruht das Arbeitsverhältnis solange diese Rente gezahlt wird. Ist die Erwerbsminderungsrente unbefristet ausgesprochen, so endet das Arbeitsverhältnis. Hier gibt es allerdings eine Besonderheit bei Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Solltest du im öffentlichen Dienst angestellt sein, so kannst du innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Rentenbescheides beim Arbeitgeber einen Antrag auf Weiterbeschäftigung stellen. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist, das heißt, der Antrag muss innerhalb der zwei Wochen beim Arbeitgeber eingehen.
Ferner gibt es ja noch die Berufsunfähigkeitsrente, falls du vor 1961 geboren bist. Diesbezüglich kann dich aber doch der VdK aufklären, wenn du dort schon Mitglied bist.
Wenn der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer kündigen möchte, so muss er die Zustimmung des Integrationsamtes einholen.Hier kommt es u.a. auch auf die Größe des Betriebes an und ob es dem Betrieb unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten.
Viele Grüße und alles Gute
F-800
Mit Zitat antworten