Liebe Ani!
Zitat:
Nunmehr schreibt mir das Versorgungsamt, dass sie die Prozente wieder auf 30 zurücksetzen wollen, da ja wohl der Heilungsprozeß des Vulva-Ca beendet ist.
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Unter diesem Schreiben vom Versorgungsamt müßte eigentlich eine sog.Rechtsmittelbelehrung stehen, diese beinhaltet u.a. an wen der Widerspruch gesendet werden muss.
Manchmal wird, ehe die Rückstufung erfolgt, ein sog.Anhörungsbogen geschickt.
Das Versorgungsamt schreibt, alle von Dir angegebenen behandelnden Ärzte an und bittet um Befundberichte. Dort werden Fragen zu Deinen aktuellen Beschwerden gestellt. Es ist günstig, sich mit den Ärzten in Verbindung zu setzen, da man auch den Termin der letzten Konsultation angeben muss.
Es ist empfehlenswert, sich beim Hausarzt Überweisungsscheine zu den jeweiligen Fachärzten geben zu lassen, damit man nicht jedesmal Praxisgebühr bezahlen muss.
Ich drücke Dir die Daumen, dass Du nicht zurückgestuft wird.
Elisabethh.