AW: Erwerbsunfähigkeitsrente besteuern?
Hallo J. F.,
ja klar muss man das erst ausrechnen. Drum habe ich ja gesagt, zu einem
Lohnsteuerverein. Getrennte Veranlagung geht nur, wenn beide die
gleiche Lohnsteuerklasse haben bzw. man muss die dann so machen.
Es kann trotzdem sein, dass unter dem Strich, wenn es nach Grundtabelle
statt Splitting geht, ein steuerlicher Vorteil rauskommt.
Es wird sich eher lohnen, wenn Rente und der Verdienst des Arbeitenden
fast gleich ist. Es sind also mehrere Kriterien ausschlaggebend.
Aber die Lohnsteuerhilfe wird auch etwas kosten.
Also ein Rechenexempel.
Gruss Altmann
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