Liebe Masi!
Du kannst bereits jetzt eine Pflegestufe bei der Kranken-und Pflegekasse Deines Vatis formlos beantragen. In dem Brief muss stehen, dass Du Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) für ihn beantragst. Den Antrag kannst Du mit einigen wenigen Sätzen begründen.
Es ist wichtig, den Brief per Übergabeeinschreiben mit Rückschein zu schicken, da im Sozialrecht der Tag der Antragstellung entscheidend ist. Außerdem ist es immer gut, einen Beleg dafür zu besitzen. Es wird einige Zeit dauern, bis ein Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse kommt und bei Deinem Vati einen Besuch zur Einstufung vornimmt. Der Gesetzgeber gibt der Pflegekasse 6 Wochen Zeit.
Es gibt auch ambulante Hospiz-und Palliativdienste. Diese haben speziell geschulte Mitarbeiter für die Betreuung von schwerkranken Menschen. Neben haupt, gibt es auch ehrenamtliche Mitarbeiter, welche in die Wohnung kommen und helfen, den erkrankten zu betreuen. Die Krankenkasse übernimmt hierfür die Kosten.
Hier ist der Link zu den Adressen mit den ambulanten und stationären Palliativ-und Hospizdiensten:
http://www.wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de
Auf der linken Seite ist eine Rubrik mit der Beschriftung
Adressuchmaschine, bitte klicke darauf!
Der Aufenthalt in einem Hospiz wird in Deutschland seit 2009 durch die Kranken-und Pflegekasse finanziert. Damals wurde festgelegt, dass die Patienten keinen Eigenanteil mehr zahlen müssen.
Liebe Grüße!
Elisabethh.