Einzelnen Beitrag anzeigen
  #11  
Alt 22.05.2004, 12:32
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard KÜNDIGUNG!!! Auch das noch!

Hallo Karin B.

das geht seit dem 1. Mai 2004 nicht mehr! Schau mal im Bundesgesetzblatt Nr. 18 vom 28.04.2004 nach. Es gibt eine neue Regelung im Kündigungsschutz. Danach ist der Arbeitnehmer nur geschützt, wenn dem AG zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwerbehinderung bekannt war § 90 2a(neu). Also ohne Outing auch kein Sonderschutz mehr.

Gruß Paloma
Mit Zitat antworten