KÜNDIGUNG!!! Auch das noch!
Hallo Britta,
die "brandneuen" Regelungen sind noch nicht in den Webseiten erfasst. Selbst die Seite des Behinderungsbeauftragten des Bundes, Herrn Haack weist auf das Bundesgesetzblatt hin, weil nicht immer zeitgleich eine Aktualisierung der Webseite erfolgen kann. Auch die Fragebögen sind im Zweifel noch nicht angepasst.
Dass Du Deinen Arbeitgeber schriftlich informiert hast, wird Dir vielleicht bessere Chancen für eine Abfindung bei einem eventuellen Rechtsstreit einräumen. Solange man aber keine Anerkenntnis vom Versorgungsamt hat, ist man nicht geschützt. Selbst wenn Du heute die Kündigung bekommst und morgen Deine Sb-Ausweiskopie an den AG schickst. Es ist leider so.
Gruß Paloma
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