AW: Malignes Melanom
Hallo Marinna,
es gibt ein Gerichtsurteil von einer MM-Patientin die 2001 am MM erkrankte und Frisch-Thymus spritzte, erst weigerte sich ihre Privatversicherung die Kosten zu tragen. 2006 wurde vom Gericht entschieden 50 % der Kosten mußte diese Versicherung rückerstatten. Ein Prof. Dr. Sch. gab ein Gutachten zu IF und Thymus dazu ab.
Hier der Link: http://www.jusmeum.de/rechtsprechung...d3487ca?page=4
LG
-babs_Tirol-
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"Die Hoffnung aufgeben bedeutet, nach der Gegenwart auch die Zukunft preisgeben" Pearl S. Buck, 1892-1973, Literatur-Nobelpreisträgerin 1938
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