AW: Folge-Reha beantragen
Hallo Wangi!
Das ist doch kein Widerspruch. Ich habe nur versucht zu beschreiben, was einem gesetzlich an Leistungen zur Rehabilitation zusteht, das Minimum sozusagen. Gut zu hören bzw. lesen, dass es auch noch Kostenträger und Sachbearbeiter gibt, die sich nicht strikt daran orientieren.
Zitat:
Zitat von Wangi
Also bei Beschwerden immer versuchen und bei Ablehnung Widerspruch einlegen und wenn es dann nicht klappt im nächsten Jahr versuchen.
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Dazu würde ich sowieso immer raten. Nur nicht die Nerven verlieren, wenn mit teils fadenscheinigen Begründungen abgelehnt wird.
Liebe Grüße, Gledi
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Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne?
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