AW: Krankenkasse verweigert Zahlung von Hilfsmitteln
Hallo Moni,
"Gegenstand des täglichen Gebrauchs" ... das ist ein sog. unbestimmter Rechtsbegriff, eine rechtliche Grauzone. Durch die Indikation kann auch ein Gegenstand des tägl. Gebrauchs zu einem Hilfsmittel werden, denk mal z.B an Schuhe. Jeder braucht sie, alle zahlen sie selber. Wenn aber durch Krankheit / Behinderung spezielle Schuhe notwendig werden, dann sind diese Hilfsmittel ... Pflegebettten / Einlegerahmen sind häufig Gegenstand im Streit zwischen Kostenträgern und Patienten.
Die KK verstecken sich oft hinter der Formulierung " allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens" (§33 SGB V) und lehnen erstmal ab. Daher ist hier der Widerspruch nötig (und erfolgversprechend) - Unterstützung durch den VdK ist sicher hilfreich.
Ich drücke Euch die Daumen
Grüße aus KA
Andreas
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